DS-GVO und Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen; Bußgelder vermeiden!

Mittels einer auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepassten Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der DS-GVO und des Hinweisgeberschutzgesetztes vermeiden Sie nicht nur erhebliche Bußgelder.

Prozesse optimieren!

Die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben verlangsamt Ihre Geschäftsprozesse. Wir analysieren Ihre Geschäftsabläufe und bieten Lösungen, um Ihnen eine Konzentration auf Ihr eigentliches Geschäft zu ermöglichen.

Benennung eines externer Datenschutzbeauftragten; Einrichtung einer internen Meldestelle!

Sie wissen nicht, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten bennen müssen, und wen Sie zum Datenschutzbeauftragten benennen können. Wir begleiten und unterstützen Sie, nicht nur durch eine Bestellung zum externen Datenschutzbeauftragten.

Sie fallen in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetztes und benötigen eine Meldestelle. Wir übernehmen für Sie die Aufgaben einer internen Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetztes.