Bei Anhaltspunkten für Verstöße gegen Gesetze oder Regelungen der Gemeinnützige Schulgesellschaft Franziskus-Gymnasium Vossenack mbH haben Sie die Möglichkeit, uns diese über unser Hinweisgeberportal zu melden.

Die Einhaltung von Gesetzen, Regeln und internen Vorgaben hat bei der Gemeinnützige Schulgesellschaft Franziskus-Gymnasium Vossenack mbH höchste Priorität. Wo Menschen arbeiten, können jedoch auch Fehler gemacht werden. Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und Hinweisen auf Verstöße bzw. Fehlverhalten fair und angemessen nachgehen zu können, hat die Gemeinnützige Schulgesellschaft Franziskus-Gymnasium Vossenack mbH ein Hinweisgebersystem bei uns als externer Instanz eingeführt.

An das Hinweisgebersystem können Verdachtsfälle vertraulich und sofern es die nationalen rechtlichen Vorgaben zulassen, nach Wunsch auch anonym gemeldet werden. Darunter fallen beispielsweise Verstöße gegen das Kartellrecht, umweltrechtliche Vorgaben, Verletzung von Menschenrechten sowie Verdacht auf Korruption, Diebstahl, Diskriminierung oder Mobbing sowie sonstige (gesetzliche) Vorgaben.

Neben Beschäftigten können Geschäftspartner, Kunden und sonstige Dritte Hinweise bei konkreten Informationen auf Regelverstöße geben. Bitte bedenken Sie, dass der Hinweis möglichst konkret formuliert ist, und gegebenenfalls auch Unterlagen beigefügt werden, die Ihren Verdacht stützen. Zudem ist es hilfreich, wenn Sie uns durch Angabe von Kontaktdaten für weitere Fragen zur Verfügung stehen. Andernfalls kann der Sachverhalt ggfls.nicht weiter aufgeklärt werden. Zudem kann Ihnen keine Mitteilung über den Gang des Verfahrens gemacht werden.

Wir verwenden die von Ihnen im Rahmen des Hinweisgebersystems angegebenen Informationen unter Anderem zum Zweck der Überprüfung und Dokumentation der Meldungen, für interne Ermittlungen (einschließlich der Weitergabe an externe Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder andere berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtete Berufsträger) und ggf. zur Weitergabe an staatliche Stellen (wie Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gerichte). Ihre Angaben unterliegen dabei, wenn
gewünscht, der Vertraulichkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Jede Meldung wird eingehend geprüft, Verdachtsfälle untersucht und etwaigen Verstößen konsequent nachgegangen. Rechtsgrundlage ist die Erfüllung rechtlicher Pflichten gem. Art. 6 S. 1 lit. c DS-GVO.

Neben dem nachfolgenden Formular können Sie sich telefonisch unter 0241 / 510 555 0 oder per E-Mail compliance@dataix.gmbh an uns wenden. Schriftliche Meldung auf dem Postweg richten Sie bitte an: DATAIX GmbH, –
Whistleblower -, Bischof-Hemmerle-Weg 9, 52076 Aachen. Auf Anfrage ist es auch möglich im Rahmen eines vertraulichen persönlichen Treffens eine Meldung zu erstatten. Melden Sie sich per Mail oder telefonisch.

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Je detaillierter Sie den zu meldenden Sachverhalt beschreiben, desto eher vermeiden Sie Rückfragen.
Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, die Meldekanäle so zu gestalten, dass sie die Abgabe anonymer Meldungen ermöglichen.
E-Mail
Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, die Meldekanäle so zu gestalten, dass sie die Abgabe anonymer Meldungen ermöglichen. Um Ihre Meldung validieren zu können, ist daher die Angabe einer E-Mailadresse erforderlich. Fall Sie über keine E-Mailadresse verfügen, nehmen Sie bitte unter Verwendung der vorstehend genannten Alternativen Kontakt zu uns auf.
Die Angabe einer Rückrufnummer ist freiwillig. Wenn Sie eine Rückrufnummer angeben, werden wir Ihnen den Eingang Ihres Hinweises telefonisch bestätigen und Sie Rückfragen anrufen.
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